Accord

[73] Accord (fr., v. lat.), 1) (Mus.), das gleich zeitige Erklingen mehrerer verschiedener, kunstgemäß[73] zusammengesetzter Töne. Die A-e werden eingetheilt in consonirende u. dissonirende od. Stamm- (Grund-) u. abgeleitete (abstammende) A-e. Die Stamm- (Grund-) A-e haben zum Baßton allemal den Grundton (Tonica), die übrigen Töne (Beständtheile, Intervallen) stehen terzenweis zu einander, u. zwar entweder in enger Lage (Harmonie), d. h. innerhalb des Umfangs einer Octave, od. in weiter (zerstreuter) Lage, d. h. über die Grenze derselben hinaus. Die abgeleiteten od., abstammenden A-e vertauschen die ursprünglich terzenweise Lage (Umkehrung, Verwechslung, Versetzung der A-e), bekommen dadurch ein anderes Intervall zum Baßton u. je nach der Beziehung dieses zum Grundtone ihre unterscheidenden Namen. Jeder Stamm-A. läßt so viel abgeleitete zu, als er Intervalle hat, nämlich: A) der Dreiklang: a) der große, harte (Dur-) Dreiklang mit großer Terz u. reiner Quinte (ceg); b) der kleine, weiche (Moll-) Dreiklang mit kleiner Terz u. reiner Quinte (ace), (harmonische Dreiklänge); c) der übermäßige (cegi) u. d) verminderte (hdf) Dreiklang sind häufiger als unvollständige Septimen-A-e. Davon abgeleitet der Sexten- (egc) u. der Quartsexten-A. (gce). B) Der Septimen-A., hier ohne Rücksicht auf die verschiedenen Combinationen seiner Intervallen, genannt Hanptseptimen- od. Dominant-A., sobald er seinen Sitz auf der Dominante, Quinte, der Tonleiter (ghdf) hat, mit 3 abgeleiteten: a) dem Quintsext- (hdfg); b) dem Terzquart- (sext-) (dfgh) u. c) dem Secund- (quartsext-) A. (fghd); d) der verminderte Septimen-A. besteht aus lauter kleinen Terzen (gis hdf). Ältere Theoretiker nennen, den Terzenbau weiter u. bis wieder zum Grundtone fortsetzend (ceghdfac), solche Zusammenklänge Nebengrund-A., während neuere weder den Nonen-, noch weniger den Undecimen-A. als Stamm-A, gelten lassen, weil selbige, die Grenzen der Octaven überschreitend, in ihren Umkehrungen (als abgeleitete A-e), bes. in enger Lage, nur unvollständig brauchbar sind, u. weil unter Annahme der, in manchen Fällen selbständigen, nicht blos vorhaltenden None alle möglich vorkommenden A-e aus der Septimen-Harmonie sich genügend erklären lassen. 2) (Mal.), so v.w. Harmonie; 3) (Rechtsw.), Übereinkommen, Vertrag, bes. zu Anfertigung eines Gegenstandes, zu einem Bauschpreis, Nachlaßvertrag bei Forderungen; s. Accordarbeit; 4) (Kriegsw.), so v.w. Capitulation; 5) daccord sein, einverstanden sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 73-74.
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