Capitulation

[658] Capitulation (v. lat.), 1) Vertrag od. Bedingungen, welche Unterthanen ihren Regenten vorlegen, daß diese darnach regieren, so die C. der deutschen Kaiser, s. Wahlcapitulation; bes. 2) Vertrag zwischen kriegführenden Corps, wodurch das eine dem andern etwas einräumt, meist sich kriegsgefangen ergiebt, so die C. nach. der Schlacht von Marengo etc.; 3) C. einer Festung, Übergabe einer Festung an die Belagerer, s.u. Festungskrieg; 4) der erneute Vertrag eines einmal geworbenen Soldaten mit seinem Obersten für längeren Dienst; sonst war die einfache C. 8 Jahre, u. stets wurde sie auf diese Zeit, ausnahmsweise auf die halbe Zeit, verlängert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 658.
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