Agio

[186] Agio (v. ital.), ursprünglich die Vergütung, welche sich die italienischen Geldwechsler auf Goldmünzen gegen Silbermünzen geben ließen; jetzt die Differenz zwischen dem nominellen Werthe, dem Preise, u. dem reellen, eigentlichen Werthe eines Gegenstandes, zwischen dem geprägten Gelde u. den Banknoten, zwischen dem Gelde des Inlandes u. dem eines fremden Landes. Das A., welches die Goldmünzen gegen Silber, u. die Silbermünzen gegen Banknoten haben, wird in den heutigen Courszetteln nach Procenten angegeben. Es ist am meisten bedingt durch die Nachfrage, wenn irgend eine Geldsorte, gemünztes Geld od. Papiergeld, gesucht wird, od. ein Gesetz das Einzahlen von Steuern u. dgl. in einer gewissen Münzgattung fordert, od. wenn das Land, wo sie gangbar sind, sehr in Ansehen steht. Vgl. Agiotage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 186.
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