[365] Alterniren (v. lat.), ab-, umwechseln; z.B. beim Bundestag das abwechselnde Ernennen des Gesandten von mehreren, Eine Curte bildenden Staaten; od. früher im Reichsfürstenrathe das Abwechseln im Turnus beim Abstimmen Seitens der Abgeordneten von Pommern, Mecklenburg, Württemberg, Hessen, Baden u. Holstein (daher Alternirende Fürstenhäuser), od. auf dem Theater das abwechselnde Geben einer Rolle durch zwei Schauspieler. In der Mathematik sind Alternirende Functionen die Functionen veränderlicher Größen, welche, wenn man zwei beliebige derselben gegeneinander vertauscht, ihre Zeichen ändern, ohne ihren absoluten Werth zu ändern; z.B. x - y, xy2 - x2y, log(x/y) sin x - sin y (x - y) (x - z) (y - z).