[378] Alumnēum (Alumnāt, v. lat.), Anstalt, wo Knaben Pflege, Kost, Erziehung u. Unterricht unentgeltlich erhalten. Der Schüler eines A. heißt Alumnus, so besonders die Schüler in Fürstenschulen; ihr Verhältniß heißt Alumnat, u. im Gegensatz zu ihnen stehen die Extraneer, s.d. Im Rechtsw. ist ein Alumnus so v.w. Pflegkind.