[519] Ankläger, eine Person, die eine andere, bes. vor Gericht, eines Vergehens gegen sich od. das öffentliche Wohl zeiht, s. Klage u. Criminalproceß. Öffentlicher A., so v.w. Generalprocurator od. Staatsanwalt.
Adelung-1793: Ankläger, der
Pierer-1857: Öffentlicher Ankläger