[518] Anklageproceß, die Form des Strafverfahrens, bei welcher, im Gegensatze zu dem sogenannten Inquisitionsproceß, der Criminalrichter nur auf eine, entweder von einem öffentlichen (Staatsanwalt, Staatsprocurator) od. auch von einem Privat-Ankläger erhobene Anklage zur Untersuchung u. Bestrafung des Verbrechens schreitet. Die Grundlage zum A. gibt meist die Anklageschrift (Anklage-Acte, Acte d'accusation). d.i. die von dem Staatsanwalt od. Privatankläger im Anklageprocesse eingereichte Schrift, welche in Kurzem die wider den Verbrecher[518] aufgestellte Beschuldigung nebst Angabe der wider ihn sprechenden Verdachtsgründe u. der eventuell wider ihn anzuwendenden Strafgesetze angibt. S. das Nähere unter Criminalproceß.