[538] Anrufung (lat. Invocatio), beim Gebet die Nennung dessen, an welchen das Gebet gerichtet ist. Bei den alten Epikern war die A. an Apollo od. an die Musen um die Gabe des Gesanges gewöhnlich; im christlichen Gebet nur an Gott u. den mit ihm einigen [538] Christus; in der katholischen Kirche geschieht die A. auch an die Engel, die heilige Jungfrau, die Heiligen, s. Anbetung. Daher Anrufungsformeln, in Urkunden bis zum 13. Jahrh. die gewöhnlichen religiösen Eingangsformeln, die einen frommen Wunsch od. eine Empfehlung der Sache, worüber die Urkunde ausgestellt ist, in göttliche Obhut etc. enthalten. In den Notariatsinstrumenten haben sie sich bis auf unsere Zeit erhalten, so In nomine sanctae et individuae Trinitatis, od. In nomine Dei omnipotentis Patris, Filii et Spiritus Sancti; auch wurden zuweilen Anrufungen an die Jungfrau Maria od. einen Heiligen beigefügt. Die gewöhnlichste A. in deutscher Sprache ist: Im Namen Gottes, Amen.