Bittschrift

[833] Bittschrift (Bittschreiben, Supplik), schriftliche., bes. an eine Behörde gerichtetes Gesuch, durch welches entweder um eine Gnade od. Gerechtigkeit gebeten wird. In letzterem Falle sind Klaglibelle, Exceptionsschriften, Repliken, Dupliken, Appellations- u. Revisionslibelle etc. B-en. Wird die B. zurückgewendet, so ist dem Bittenden unverwehrt, wegen derselben Sache bei der nämlichen od. einer höheren Behörde, jedoch mit Zufügung neuer Gründe, einzukommen. Vgl. Petition.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 833.
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