[687] Argentarĭus, 1) (röm. Ant.), Wechsler; bei den Romern Person, die unter öffentlicher Autorität Wechselbänke (Argentarĭae) hielt. Die Argentarii bildeten eine Zunft, mußten Bücher führen u. diese auf Verlangen gerichtlich vorlegen; ihr Geschäft galt aber für wenig ehrenvoll; 2) am fränkischen Hofe königlicher Schatzmeister, dem die öffentlichen Schatzmeister (Thesaurarii) jährlich eine bestimmte Summe für die königliche Familie einhändigen. Auch in Stiftern u. Klöstern der Schatzmeister.
Heiligenlexikon-1858: Argentarius (2) · Argentarius (1)
Pierer-1857: Argentarĭus [1]