Wechsler

[957] Wechsler, 1) ein Kaufmann, welcher sich bes. mit Geldwechsel abgibt; daher 2) so v. w. Banquier; bes. 3) ein Kaufmann, welcher sich mit dem Handwechsel im engern Sinne beschäftigt. W. waren in Griechenland, u. bes. in Athen, wo der Handel stark betrieben wurde, in großer Menge vorhanden. Sie hießen Trapezitai, hatten auf dem Markte öffentliche Wechseltische (daher ihr Name) u. waren meist Freigelassene, Fremde od. Schutzbürger; dennoch genossen sie großes Zutrauen, handelten selten mit eigenem Gelde, sondern bekamen große Summen von Privatleuten creditirt, es wurden Gelder u. Schuldbriefe bei ihnen deponirt u. Verträge vor ihnen geschlossen. Die W. liehen gewöhnlich gegen Pfänder[957] od. gegen Handschriften, auch gegen feierliche Vertragsurkunden; verboten war es zu Athen auf den freien Körper zu borgen (dies erst seit Solon), auf Ackergeräthe u. Waffen. Bei den Juden waren die Wechslerverhältnisse anders: da nach dem Mosaischen Gesetz das Zinsennehmen von Israeliten verboten, von Ausländern aber erlaubt war, so lag hauptsächlich darin der Grund von dem auswärtigen Handel der Juden. Den Wucherer traf nur Verachtung, keine bürgerliche Strafe; Pfänder durften unter gewissen Einschränkungen angenommen werden; gegen die Schuldner verfuhren die Gläubiger äußerst hart. Das eigentliche Wechselgeschäft betrieben kleinere Händler, bes. setzte man bei ihnen in der späteren Zeit römische u. griechische Münzen gegen heilige Sekel, behufs der Tempelsteuer, um, daher sich diese W. auch meist um den Tempel od. im Vorhofe der Heiden desselben mit ihren Wechselbänken aufhielten. In Rom war das Geschäft der W. (Mensarii, Argentarii, Numularii) auch organisirt, u. während die meisten W. Privatleute u. ihr Geschäft Privatunternehmung waren, so wurden bisweilen hier vom Staat deren angestellt, welche indeß mehr Finanzbeamte waren. Übrigens hatten auch hier die W. gewöhnlich im Namen u. Auftrag der Vornehmen Zahlungen anzunehmen u. wieder zu leisten, wofür sie eine Provision zogen, od. sie liehen Geld aus.[958]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 957-959.
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