[840] Assigniren (v. lat.), etwas schriftlich anweisen; daher Assignat, auf welchen eine Anweisung gestellt ist. Assignation, 1) Anweisung, s.d. 2); 2) A-en, ein von der Assegnatenbank zu Petersburg (s. u. Bank) ausgegebenes Papiergeld, von denen seit 1839 gesetzlich 31/2 = 1 Silberrubel waren u. die 1841 durch die Reichscreditbillets ersetzt wurden.