Aufhängeband

[931] Aufhängeband, 1) breiter, am Ende mit eisernen Ketten versehener Riemen, um ein Pferd im Nothstall od. in seinem Stande, od. beim Einschiffen etwas emporzuheben. Die Riemen werden den Pferden unter den Leib gebracht, die Ketten aber an eingezapfte Walzen eingehängt. 2) (Ligamentum suspensorium, Anat.), bandartige Verlängerung von Häuten od. auch eigenes Ligament, wodurch ein Weichgebild od. auch Knochen hängend, eine zukommende Befestigung erhält; so A. der Leber, s. Leber.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 931.
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