Leib

[234] Leib, 1) Körper, welcher von einer Seele belebt ist od. belebt gewesen ist; 2) in Zusammensetzungen, was für die Person eines Fürsten ist, zum Unterschiede von Hof... od. Kammer..., z.B. Leibarzt, Leibpage etc.; 3) so v.w. Lieblings..., z.B. Leibessen, Leibpferd etc.; 4) so v.w. Bauch od. Unterleib; 5) an Kleidungsstücken derjenige Theil, welcher den L. bedeckt, bes. wenn er eng. auschließt; 6) (Leibchen), Kleidungsstück ohne Armel, für Frauenzimmer, bes. um dem L. eine schönere Haltung od. Gestalt zu geben; 7) bei den Denkmünzen die allegorische Darstellung der Veranlassung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 234.
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