[938] Aufpasser, 1) so v.w. Wächter, Polizei-, Mauthbeamter etc. 2) (Seew.), ein dem Constabler u. Bootsmann untergebener Mann, der die zur Takelage u. Artillerie eines Schiffes nöthigen Gegenstände herausgiebt, u. Rechnung darüber führt; 3) (Zool.), Art Schönkäfer, s. u. Laufkäfer.