Ausbringen

[37] Ausbringen, 1) (Seew.), ein Schiff vom Revier od. der Rhede in See bringen; ist das Geschäft der Lootsen; 2) (Bergb.), das Erz u. die nutzbaren Fossilien zu Tage fördern; 3) (Münzk.), eine gewisse Anzahl Geldstücke aus einer Mark Silbers od. einer sonstigen Metallquantität schlagen; so wird z.B. die Mark sein Silber zu 14 Thlr. preuß. Cour. ausgebracht; 4) aus einer gewissen Menge Erz eine gewisse Quantität des Productes erhalten; 5) von jungem Geflügel, dieselben ausbrüten; 6) einen Teich, so v.w. Reinigen; 7) (Rechtsw.), ein Decret vom Richter beantragen; 8) (Buchdr.), den Satz absichtlich weit halten, daß er mehr Zeilen od. Seiten füllt, als davon in der Regel gesetzt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 37.
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