Cour [1]

[488] Cour (fr., spr. Kuhr), 1) Hof; 2) die Versammlungen bei Hof, nur um seine Aufwartung zu machen, gewöhnlich des Morgens, od. auch Abends; daher Courtage, Courfähig etc. s. u. Hof; 3) Jemand die C. machen, sich bei einer Person, bes. einer Dame, angenehm machen; 4) Gerichtshof, z.B. (C. royale, C. d'appel), in Frankreich Appellationsgerichtshof; C-s souveraines, früher die obern Gerichtshöfe, die im Namen des Königs sprachen; C. pleniere, in Frankreich, kurz vor der Revolution Obergericht, welches das Recht hatte, königliche Verordnungen durch Einzeichnen in die Register zu bestätigen; es bestand aus den Prinzen, den Pairs u. andern vom Könige ernannten Mitgliedern, s. Französische Revolution; C. de cassation, so v.w. Cassationsgericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 488.
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