[43] Ausführlich, was mit allen nothwendigen einzelnen Theilen versehen ist. Ausführliche Erzählung, in welcher kein zur Sache gehöriger Umstand ausgelassen ist. Ausführlicher Begriff, dessen Merkmale bei der Definition bis zur völligen Klarheit zergliedert sind. Ausführlicher Beweis, der Alles, was zur Stütze desselben dient, in sich faßt.