Auslassung

[49] Auslassung, 1) (Gramm.), A. von Buchstaben in einzelnen Wörtern, geschieht in der Aphäresis, Synäresis, Apokope u. Synkope (s.d. a.); 2) A. eines od. mehrerer Wörter in einem Satz, geschieht bei der Ellipse, Interruption, Aposiopese (s.d. a.). Zeichen dafür (Auslassungszeichen) sind der Apostroph, der Gedankenstrich, ein Strich od. Haken über die Sylbe gesetzt, in welcher etwas fehlt (z.B. habēt für habent) etc.; 3) (Mus.), das Wegbleiben eines od. mehrerer zu einem Accorde gehörender Intervalle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 49.
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