Ausrücken

[53] Ausrücken, 1) von Truppen, aus dem Lager, dem Standquartier, sich ins Feld, auf den Marsch etc. begeben; 2) (Forstw.), geschlagenes Holz, außerhalb des Schlages aufsetzen, damit es dem Anflug nicht schade.[53]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 53-54.
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