[53] Ausrücken, 1) von Truppen, aus dem Lager, dem Standquartier, sich ins Feld, auf den Marsch etc. begeben; 2) (Forstw.), geschlagenes Holz, außerhalb des Schlages aufsetzen, damit es dem Anflug nicht schade.[53]
Adelung-1793: Ausrucken
Lueger-1904: Ausrücken