Bürstenabzug

[496] Bürstenabzug, in der Buchdruckerei ein Abdruck des Satzes, welcher nur mit Schnuren umbunden u. noch in keinen Rahmen geschlossen ist; gewöhnlich zum Behufe, um eine Revision od. Correctur schnell zu erhalten. Das angefeuchtete Papier wird dabei über die mit Schwärze überzogenen Lettern gelegt u. mit einer Bürste darauf geklopft, so daß die Schrift sich abdruckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 496.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: