[361] Schnüren, 1) mit einer Schnur befestigen; 2) mit einer durchzogenen od. durchschlungenen Schnur zusammenziehen; 3) Waaren in Ballen einpacken u. mit Schnuren überziehen, od. in Matten einnähen; 4) sich schnüren, eine Schnürbrust od. Schnürleibchen tragen; 5) Art des Castrirens, wo die Hoden mit einer Schnur abgebunden werden; 6) s.u. Tortur; 7) Einen, welcher einen Bau besehen will, mit einer vorgehaltenen Schnur anhalten od. den Arm mit einer Schnur umbinden, um ein Trinkgeld von ihm zu bekommen; 8) Linien ziehen mit der Richtschnur, s.d. 2); 9) das Gefühl des Zusammenziehens od. Zusammenpressens, bes. am Halse u. der Brust, hervorbringen; 10) die Tabaksblätter mit Bindfaden zusammenhängen, um sie dann zu trocknen; 11) von Wölfen, Füchsen u. Luchsen im Trabe laufen u. dabei die Hinterfüße genau in die Fährte der Vorderfüße setzen; 12) von zwei Zechen nahe an einander liegen; daher Schnurnachbar, der Besitzer einer solchen.