[228] Bake, 1) (Tonne, Seew.), Zeichen, wodurch den Seefahrern der Eingang od. das Fahrwasser eines Flusses od. Hafens angedeutet wird; meist eine oben auf dem Wasser schwimmende, im Grunde befestigte Tonne, ein Korb, Stück Holz u. dgl. 2) (Landbake), ein am Eingange der Ströme u. an Seeufern hoch aufgestelltes, bunt angestrichenes Zeichen von eigenthümlicher 3- od. 4eckiger Form, meist zur Bezeichnung gefährlicher Stellen. Die Schiffer entrichten für die Unterhaltung beider eine Abgabe Bakengeld, u. ein Bakenmeister beaufsichtigt beide. 3) (Meßk., Absteckstäbe, Fluchtstäbe), aus gut getrocknetem Tannenholze gefertigte Stäbe, 610 Fuß lang u. 111/2 Zoll dick, abwechselnd 1 Fuß lang roth u. 1 Fuß lang weiß angestrichen, am unteren Ende mit konischen eisernen Spitzen zum besseren Einstecken in die Erde beschlagen. Sie dienen zum Bezeichnen von nahe gelegenen Punkten, Abstecken gerader Linien im Felde etc. u. sind öfters am oberen Ende mit einem halb rothen halb weißen Fähnchen versehen. 4) Im Mecklenburgischen, eine halbe geräucherte Spickgans.