[232]Balancirstange, 1) die auf beiden Enden mit gleichem Gewicht versehene Stange, welche Seittänzer brauchen, um sich desto leichter auf dem Seile im Gleichgewicht halten zu können: 2) so v.w. Balancier.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 232.