[254]Balnearĭum furtum (röm. Ant.), Diebstahl in einem öffentlichen Bade begangen, bes. an Kleidern, welche die Badenden abgelegt hatten; mit 2jährigem Gefängniß bestraft. Balnearius, ein solcher Dieb.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 254.