[806] Furtum (lat.), so v.w. Diebstahl, s.d. Daher Furtiv, heimlich, verstohlen. Furtivitatis vitium, die Eigenschaft einer Sache, daß sie gestohlen ist. Sie hindert die Verjährung, auch bei dem Besitzer in gutem Glauben (bonae fidei possessor, s.d.).
Pierer-1857: Balnearĭum furtum