Bannforst

[299] Bannforst, 1) (Bannholz), im Mittelalter Waldung, von deren Benutzung die Unterthanen ohne Privilegien ausgeschlossen waren, so der Harz, die Mägdehaide etc.; 2) (Bannum ferīnum), das Recht, an einem bestimmten Orte das Wild einzuschließen u. zu verhindern, daß Jemand daselbst es verfolge.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 299.
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