Bauernhaus

[414] Bauernhaus, 1) die Wohnung jedes Bauers, s.u. Bauernhof; 2) die Wohnung der Häusler (Kossäthen) in Dörfern; besteht meist aus einem Stock, in welchem sich oben die Kammern, unten die Wirthschaftsstube u. die Hausflur befinden. Daneben Schuppen u. Ställe für Schweine, Gänse, Hühner u. dgl. Hof u. Garten haben eine Umfriedigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 414.
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