Hausflur

[100] Hausflur, 1) Raum in einem Gebäude, zunächst an dem Eingange von der Straße, dem Hofe od. Garten. In dem H. befindet sich die Treppe nach den Stockwerken u. die Eingänge zu den Räumen des Erdgeschosses; er wird bes. in Prachtgebäuden meistens durch Säulen-, Pfeiler- u. Pilasterstellungen, durch Statuen etc. verziert; der Boden des H-s wird mit Ziegel- od. Steinplatten belegt; 2) die Räume an den Treppen der Stockwerke H., bes. wenn man durch dieselben zu den einzelnen Zimmern gelangt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 100.
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