Baupolizei

[438] Baupolizei, derjenige Theil der Wohlfahrtspolizei, welchem die Aufsicht über Bildung der Baugewerken u. Künstler, meist durch erforderte Prüfungen, Anlegung von Bauschulen, indirect durch gegebene Beschäftigung, ferner über sichere, zweckmäßige u. möglichst schöne Anlage der Bauten, theils durch Beschränkung der Entwerfung u. Durchführung derselben, auch geprüfte Bauverständige u. Baugewerke, theils durch Erforderung der Risse u. Plane vor deren Ausführung, endlich die Aufsicht über letztere, durch Prüfung nach ihrer Beendigung obliegt. Dahin gehört auch die Aufstellung von Tagen u. Arbeitsstunden der Gewerken etc. Die Vorschriften der B. sind oft in Bauordnungen (s.d.) gesammelt. Ihre Ausübung steht entweder besonderen Baucollegien, Baudepartements od. den Wohlfahrtspolizeibehörden zu.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 438.
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