[486] Befreiung, 1) das Lösen von irgend etwas Bindendem; 2) B. von Abgaben, so v.w. Immunität; 3) so v.w. Privilegium; daher Befreiungsbrief, Urkunde, wodurch Einem ein Privilegium ertheilt, od. ein Leibeigener aus der Leibeigenschaft entlassen ward; 4) B. der Gefangenen, s.u. Amtsverbrechen.