[494] Behandigungsgüter (Behändigungsgüter, Praedia amanuta, Bona admanuationis), Bauerngüter, bes. in Westfalen, die für einen gewissen Zins vom Eigenthümer an einen Andern zur Nutzung auf 2 od. mehr Hände überlassen werden. Nach dem Tode des Zinsmanns mußte der Erbnehmer sich vom Zinsherrn bestätigen lassen, das Handlohn erlegen u. das Gut auf seine Hand setzen lassen.