[507]Bekenner, 1) die sich vor den Richtern u. überhaupt öffentlich zur christlichen Religion bekannten, namentlich bei Verfolgungen, s. Confessores: 2) Name, den sich die Quäker selbst geben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 507.