[616] Bericht, 1) die Auskunft über irgend einen Sachverhalt, welche eine niedere Behörde einer höheren auf deren Aufforderung dazu ertheilt. Die Form ist gewöhnlich durch den Geschäftsgebrauch vorgeschrieben; vgl. Freiesleben, Anweisung zum Bericht, Lpz. 1831; 2) die Auskunft, die einer collegialischen Versammlung ein aus derselben deputirter Ausschuß über eine von derselben untersuchten Sache ertheilt; 3) so v.w. Apostel, s.u. Appellation II. A) a) bb); 4) (Hdlgsw.), so v.w. Avis; 5) B. bringen (Bergw.), von den Steigern, dem Bergmeister täglich anzeigen, wie es mit allem zum Bergwerke Gehörigen steht.