Beschießen

[667] Beschießen, 1) den Feind sowohl im offenen Felde als in einer Festung aus einer Entfernung mit Feuerwaffen bekämpfen; daher Beschießung einer Festung, s.u. Festungskrieg; 2) ein Schießgewehr b., es durch Schießen probiren; in den Gewehrfabriken geschieht dies schon bei den Feuerröhren in den Beschießhütten von dem Beschießmeister; sind sie ohne Hauptfehler befunden worden, so wird das Beschießzeichen darauf geschlagen; sind sie untüchtig, so werden sie umgearbeitet; über dies Alles gibt es eine besondere Beschießordnung; 3) ein Revier b., den Jägerdienst auf demselben versehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 667.
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