[95] Hauptfehler, Fehler eines Pferdes, welche, wenn sie sich nach einem geschlossenen Pferdekauf finden, den Kauf rückgängig machen. Sie werden gewöhnlich durch eigene Landesgesetze, aber verschieden bestimmt, ebenso die Zeit, bis zu welcher der Verkäufer deshalb Gewähr zu leisten hat. Die gewöhnlichsten hierher zu rechnenden Fehler sind: Rotz, Wurm, Raude, Koller u. Epilepsie (s.d. a.). Die billigst zu stellende Gewährzeit dafür ist 5 bis 6 Wochen; s. Fehler 4).