[675]Besoldung, bestimmte SummeGeld, welche ein öffentlich Angestellter für die zu leistenden Dienste erhält; daher Besoldungsteuer, Steuer, die nach Procenten von den Besoldungen Angestellter bezogen wird.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 675.