Bilderbrod

[774] Bilderbrod, Backwerk, welches durch seine Gestalt an gewisse alte Einrichtungen erinnern, od. an Pflichten mahnen od. als Belohnung dienen sollte; z.B. die Hörnchen zu Martini an die Opferhörner der alten Deutschen, die Bretzeln (s.d.) an Gebete od. als Belohnung für Gebete.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 774.
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