Bilderbuch

[774] Bilderbuch, 1) eine in Buchform angelegte Sammlung von bildlichen Darstellungen; 2) eine mit Kupfern od. erläuternden Abbildungen versehene Schrift, sofern deren Benutzung sich blos gut Betrachtung dieser Bilder beschränkt; 3) bes. ein artistisch-li terarisches Product, bei welchem die Anfertigung u. Zusammenstellung von schwarzen od. illuminirten Bildern die Hauptsache ist, am gewöhnlichsten zur belehrenden Unterhaltung für Kinder um ihnen von äußeren Gegenständen des Lebens eine intuitive Kenntniß zu verleihen. Von dieser Art ist der bekannte Orbis pictus (s.d.). In neuerer Zeit sind Werke dieser Art ein eigner Zweig des Buchhandels geworden. Es gehören dahin für den frühesten Kinderunterricht: Bilder-A-b-c-bücher u. Fibeln, sodann, als Übungslesebücher u. zur Kinderunterhaltung, eine Menge, auch Bilderbücher genannte Kinderschriften. Unter den ältern Erscheinungen dieser Art sind bes. Bertuchs Bilderbücher u. unter den neueren die bei Arnz u. Comp in Düsseldorf, Winkelmann u. Söhne in Berlin, Chelius in Stuttgart, Schmidt u. Spring ebd., I. Bagel in Wesel u. A. erschienenen bemerkungswerth. Das verbreiteste aller Bilderbücher neuerer Zeit ist der Struwwelpeter, Frankf. 1847.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 774.
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