Blanchiren

[843] Blanchiren (fr., spr. Blangschiren), 1) weiß machen, bleichen; 2) (Kochk.), Fleisch b., dasselbe auf Kohlen od. in siedendem Wasser aufwallen lassen, u. es hernach zu spicken od. anzustecken; desgl. Äpfel, halbirt, geschält u. ausgenommen, mit Wein u. Zucker aufziehen lassen; grünes Gemüse, Reis, Hirse etc. längere Zeit in Wasser abkochen u. dann bis zum Gebrauch in hellem Wasser liegen lassen. Blanchirte Gerichte, Gerichte, in denen die thierische Gallerte die Hauptsache ist, bes. aus Kälbersüßen bereitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 843.
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