[2] Bodmereiassecuranz, 1) das Versichern des, einem Schiffer auf sein Schiff geliehenen Capitals bei einer Assecuranz durch den Darleiher; 2) dieses Versichern durch den Schiffer, wo er dann dem Bodmereigeber den Versicherungsschein einhändigt, damit derselbe, im Fall das Schiff verloren ginge, sich durch die Assecuranz schadlos halten kann.