[51] Bollwerkswand (Wasserb.), 1) gegen steile Erdufer aufgeführte, oben durch Querhölzer (Holm) verbundene Wand, aus Pfählen (Bollwerkspfählen) bestehend, die auf der Seite gegen das Erdreich mit Bohlen benagelt sind. Die Pfähle werden schräg gegen die drückende Erde u. 45 Fuß von einander eingeschlagen. Zu mehrerer Befestigung der B. dienen die Erdanker, hinter den B-pfählen in die feste Erde eingeschlagene, durch Zugbalken mit jenen verbundene kleinere Pfähle (Ankerpfähle); 2) Einbau in einem Strome von Pfählen, Bohlen u. Faschinen, bes. zum Anlegen der Schiffe.