Bonbon

[68] Bonbon (fr., spr. Bongbong), 1) Zuckerplätzchen, dadurch bereitet, daß man zu Caramel eingekochten Zucker auf ein mit Mandelöl bestrichenes Blech gießt u. die noch warme Masse mittelst eines ebenfalls mit Mandelöl bestrichenen Messers in 4eckige Stücken schneidet. Diese werden dann in meist buntes, zuweilen mit Devisen versehenes Papier gewickelt. Den Zucker färbt man auch bunt u. versetzt ihn, um den B-s Wohlgeschmack zu geben, mit destillirtem Wasser von Orangeblüthen, Rosen etc., od. mit einer Abkochung von Vanille, Kaffee u. dgl., od. mit einigen Tropfen Zimmt- od. Nelkenöl od. mit Ambra, Liqueur u. dgl. 2) Zuckerwerk in kleinen niedlichen Formen verschiedener Art, Färbung u. Mischung. Knall-B-s sind mit einem Papier umhüllte B-s, welche man an einen Streifen Pergament od. starkes Papier befestigt, an welchem sich eine kleine Quantität einer Masse nach Art der Zündhütchenmasse befindet; zieht man diese B-s aus einander, so explodirt diese Masse u. gibt einen Knall. 3) so v.w. Zückerplätzchen. Daher Bonbonniēre, Behältniß zu Bonbons, in Dosen- od. anderer Form.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 68.
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