Devise

[93] Devise (v. mittellat.), 1) ein durch ein Sinnbild dargestellter Wahl- od. Denkspruch, das Bild ist der Körper der D., die Aufschrift die Seele derselben;[93] einzeln ist jenes Emblem, dieses Wahlspruch. Man hat bes. Systeme der D., so von Alciati, Emblematum libellus, Vened. 1546 u.ö., u. A. Der Gebrauch der D-n reicht bis in das früheste griechische Alterthum zurück; bes. war es in der Ritterzeit Sitte, ein auf den Schild gemaltes Denk- od. Sinnbild zu führen; diesen Sinnbildern fügte man später eine bezeichnende Aufschrift bei. Auch manche Ritterorden, z.B. der Elephanten-, Danebrog-, Seraphinen-, Hosenbandorden etc. hatten solche D-n, u. ihr Gebrauch wurde auch bei dem niedern Adel gewöhnlich. Bald sind sie nur persönlich, bald der Familie eigenthümlich. Auf den Wappen stehen sie bald auf Zetteln, ober- od. unterhalb des Wappens, bald am Fußgestell od. auf der Fläche des Siegels; vgl. Kriegsgeschrei 2); v. Radowitz, Die D-n des späteren Mittelalters, Stuttg. 1850. 2) Kleine allegorische od. symbolische Figürchen von Teig, in denen Zettel mit meist scherzhaften Denksprüchen enthalten sind; 3) (Hdlgsw.), so v.w. Wechsel, bei Cursberichten u. dgl., z.B. die D.: London 2 Monate dato wird gesucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 93-94.
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