[307] Briefträger, 1) Person, welche von Staatswegen verordnet ist, die mit der Post beförderten Briefe zu den Adressaten zu tragen u. dafür ein normirtes Botenlohn erhält. Früher bildete der Briefträgerlohn die Einnahme des B-s; in neuerer Zeit, wo namentlich an den großen Verkehrsorten sich diese Einnahmen zu einer bedeutenden Summe steigerten, hat man in den meisten Staaten den Gehalt des B-s fixirt, während das Briefträgerlohn in die Postkasse fließt; 2) sonst ein wandernder Handewerksgesell, welcher zu seiner Legitimation eine Handschaft od. Abschrift seines Lehrbriefs bei sich trug; s.u. Wanderschaft; 3) (Anat.), so v.w. Musculus subscapularis, s. Armmuskeln.