Capĭo

[653] Capĭo (lat.), das Nehmen; daher: C. longa possessione, so v.w. Praescriptio longae possessionis u. Usucapio, vgl. Verjährung. C. mortis caussa, jede vom Tod eines Dritten abhängig gemachte Erwerbung einer Sache, die jedoch weder eine Art der Beerbung, od. eines Vermächtnisses, noch der Schenkung auf den Todesfall ist, u. unterscheidet sich dadurch von der Donatio mortis caussa, daß diese durch den Todesfall des Schenkers, jene aber eine Schenkung unter Lebenden durch den Tod eines Dritten bedingt ist. C. pignoris, so. v.w. Pfändung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 653.
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