Todesfall

[641] Todesfall, das Ereigniß, daß Jemand stirbt. Mehre Rechtsgeschäfte nehmen eine verschiedene rechtliche Natur an u. unterliegen verschiedener Beurtheilung, je nachdem sie als Rechtsgeschäfte unter Lebenden (inter vivos) od. auf den T. (mortis causa) abgeschlossen worden sind. Dies gilt bes. von den Schenkungen, daher die Eintheilung in Donationes inter vivos u. mortis causa, s.u. Schenkung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 641.
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