[791] Cejonīus, 1) Cajus, einer der römischen Legaten des Q. Varus, der nach dessen Tode in Folge der Niederlage im Teutoburger Wald den Seinen rieth, sich den Deutschen zu ergeben; aber der Vorschlag des C. wurde verworfen, er selbst der Feigheit angeklagt u. hingerichtet; 2) Lucius, s. Commodus.