Centralgewalt

[813] Centralgewalt, 1) in föderirten Staaten die oberste, allen gemeinsame Staatsbehörde, welche im Namen der Conföderation Souveränetätsrechte ausübt; 2) die Deutsche Centralgewalt, eine im Jahre 1848 von der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main geschaffene Regierungsgewalt, welche bis zur Vollendung der Reichsverfassung die Executive des in der Bildung begriffenen Deutschen Bundesstaates ausüben sollte, bestand nur bis zum Mai 1849; s. Deutschland (Gesch.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 813.
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